Allgemeine Geschäftsbedingungen


Snowfall International BV Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betriebe www.snowfall-beads.de

Artikel 1 Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote der Snowfall International BV mit Sitz in Schagen, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 51009412, handelnd unter dem Namen Snowfall Beads, nachfolgend “Snowfall Beads”, und für alle Rechtsverhältnisse zwischen Snowfall Beads und dem Käufer/Auftraggeber, nachfolgend “Käufer”.

1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Abweichungen in bestimmten Abschnitten eines Vertrages sind für Snowfall Beads nur bindend, wenn Snowfall Beads diese Änderungen oder Abweichungen schriftlich bestätigt hat, in welchem Fall die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in Kraft bleiben.

1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Text der Website, in Anzeigen oder in anderer allgemeiner Werbung von Snowfall Beads und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, prävalieren die letzteren.

1.4 Die Anwendbarkeit von gegebenenfalls Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Käufers sowie gegebenenfalls anderer branchenüblicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zurückgewiesen.

1.5 Wenn mit Käufer mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen angedeutet werden, sind diese solidarisch verpflichtet, allen Verpflichtungen aus dem mit Snowfall Beads geschlossenen Vertrag nachzukommen.

1.6 Snowfall Beads behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten stets die zum Zeitpunkt der Anfrage veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.7 Im Falle des Widerspruchs zwischen den Übersetzungen des Textes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen prävaliert stets der Text in niederländischer Sprache.

Artikel 2 Angebot und Vertrag

2.1 Angebote von Snowfall Beads – darunter auch Abbildungen, Zeichnungen, Angaben von Kapazitäten, Spezifikationen, Pläne, Preislisten, Stücklisten und sonstige Unterlagen – sind völlig freibleibend und solange der Vorrat reicht. Ein Vertrag zwischen Snowfall Beads und dem Käufer kommt erst zustande, wenn Snowfall Beads einen Auftrag schriftlich, einschließlich elektronisch, bestätigt hat, oder wenn Snowfall Beads einen Auftrag ganz oder teilweise ausgeführt hat.

2.2 Snowfall Beads behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn dies aufgrund von (gesetzlichen) Vorschriften notwendig ist.

2.3 Informationen, Abbildungen, Mitteilungen, mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail und Angaben in Bezug auf Angebote sowie die wichtigsten Merkmale der Produkte werden so genau wie möglich (wieder)gegeben oder erteilt. Snowfall Beads garantiert jedoch nicht, dass Angebote und Produkte völlig mit den gelieferten Informationen und so weiter übereinstimmen. Abweichungen können im Prinzip kein Anlass zu einem Schadenersatz und/oder zu einer Vertragsauflösung sein.

2.4 Der Käufer ist nur mit Zustimmung von Snowfall Beads befugt, einen Auftrag zu annullieren, und sofern der Käufer Snowfall Beads entschädigt. Eine Annullierung ist nicht möglich, wenn die Bestellung speziell für den Käufer bestellte, in Produktion gegangene oder bereits hergestellte Produkte betrifft.

2.5 Snowfall Beads ist berechtigt, Anfragen, Aufträge und Bestellungen abzulehnen. Gegebenenfalls vom Käufer bezahlte Beträge wird Snowfall Beads in diesem Fall an den Käufer retournieren.

Artikel 3 Preise und Zahlungen

3.1 Von Snowfall Beads genannte Preise sind ausgedrückt in EUR, zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich Versand- und Bearbeitungskosten, es sei denn, dass schriftlich anderes vereinbart ist.

3.2 Die Höhe der Versand- und Bearbeitungskosten sind auf der Internetseite angegeben. Verkäufe und Lieferungen unter dem auf der Website angegebenen Mindestwert (zuzüglich MwSt.) werden nicht angenommen oder bearbeitet.

3.3 Snowfall Beads kann nicht an ein Angebot gebunden werden, wenn der Käufer aufgrund angemessener, billiger und im gesellschaftlichen Verkehr geläufiger Auffassungen hätte erkennen müssen, dass das Angebot oder ein Teilangebot offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler enthält.

3.4 Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

3.5 Alle Zahlungen haben, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, wie folgt zu erfolgen:
  • Vorausbezahlung auf Bankkonto; der Käufer überweist den geschuldeten Gesamtbetrag, inklusive Versand- und Bearbeitungskosten, MwSt. und gegebenenfalls sonstiger Zusatzkosten auf das Bankkonto NL79 RABO 0157 5352 66 auf den Namen Snowfall International BV in Schagen.
  • Vorausbezahlung via Paypal; der Käufer überweist den geschuldeten Gesamtbetrag, inklusive Versand- und Bearbeitungskosten, MwSt. und gegebenenfalls sonstiger Zusatzkosten an das Paypal Konto des Snowfall International BV.
  • Vorausbezahlung mittels Kreditkarte; der Käufer bezahlt den geschuldeten Gesamtbetrag, inklusive Versand- und Bearbeitungskosten, MwSt. und gegebenenfalls sonstiger Zusatzkosten an Snowfall Beads mithilfe des von Snowfall Beads auf der Website angebotenen, geschützten und von einer dritten Partei verwalteten Kreditkartenmoduls.


3.6 Verträge, für die eine geschuldete Bezahlung zwei Wochen nach Vertragsabschluss nicht stattgefunden hat, erlöschen automatisch.

Artikel 4 Lieferung

4.1 Snowfall Beads hat die meisten Artikel in Vorrat. Bestellungen werden so schnell wie möglich ausgeführt:
  • Bei Vorausbezahlung versenden wir die bestellten Waren in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bezahlung.
Der Käufer muss nach dem Versand noch mit den marktüblichen Lieferzeiten der Post- und Paketbeförderer für Standardsendungen rechnen (deshalb keine Eil- oder Expresssendungen). In Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonst wie von Snowfall Beads genannte Lieferfristen sind Richtwerte und gelten niemals als Endfristen. Die Überschreitung einer Lieferfrist gibt dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz und auch nicht das Recht, die Bestellung zu annullieren oder den Vertrag rückgängig zu machen, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist ist so, dass von dem Käufer nach billigem Ermessen nicht verlangt werden kann, dass er den Vertrag aufrechterhält. Bei bereits abgeschickten Sendungen ist das nicht eher der Fall, bevor nicht eine Erkundigung durch Snowfall Beads bei dem Beförderer ein negatives Endergebnis geliefert hat. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder den Vertrag aufzulösen, sofern das notwendig ist. Gegebenenfalls bezüglich der verloren gegangenen Sendung bereits bezahlte Beträge werden retourniert.

4.2 Snowfall Beads liefert nach der Bezahlung alle bestellten Artikel, solange der Vorrat reicht. Backorders werden nicht bearbeitet. Diese Artikel kann der Käufer bestellen, falls gewünscht, wenn diese vorrätig sind. Ein bereits bezahlter Betrag in Höhe des Preises, den der Käufer für die betreffenden Artikel bezahlt hat, wird retourniert.

4.3 Snowfall Beads ist der Lieferpflicht nachgekommen, wenn die Waren ein Mal an der Lieferanschrift abgeliefert werden, die der Käufer bei Zustandekommen des Vertrages angegeben hat. Die vom Käufer oder von der Person, die den Käufer vor Ort vertritt, unterschriebene Empfangsbestätigung gilt als vollständige Lieferbescheinigung.

4.4 Snowfall Beads ist in den Niederlanden ansässig. Bei Lieferungen in das Ausland muss sich der Käufer selbst informieren über Regelungen, Zölle und Vorschriften bei Import in das Bestimmungsland. Alle Zölle, die MwSt. bei Import und sonstige finanzielle und andere Folgen des Import gehen auf Rechnung des Käufers. Der Käufer leistet Snowfall Beads Gewähr für alle Ansprüche diesbezüglich.

4.5 Die Art des Versands und der Verpackung bestimmt Snowfall Beads.

Artikel 5 Eigentumsvorbehalt und Risiko

5.1 Snowfall Beads behält sich das Eigentum an allen an den Käufer gelieferten Sachen vor, solange der Käufer nicht seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist aufgrund des Vertrages, unter dem Snowfall Beads Sachen geliefert oder Dienstleistungen erbracht oder zu erbringen hat, sowie aufgrund jeder Forderung von Snowfall Beads an den Käufer wegen Nichteinhaltung des Vertrages durch den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, Snowfall Beads unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen beschlagnahmen. Das Risiko in Sachen Transport und der zu liefernden Waren geht in dem Moment auf den Käufer über, an dem die Waren dem Käufer zum ersten Mal zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 6 Garantie

6.1 Außer gegebenenfalls einer Werks- und/oder Großhändlergarantie wird für gelieferte Sachen keine Garantie geleistet, es sei denn, dass schriftlich anderes vereinbart ist. Der Käufer leistet Snowfall Beads Gewähr für alle Ansprüche Dritter infolge der von dem Käufer gegebenen Garantien und/oder Informationen bezüglich Dinge, die abweichen von der Werks- und/oder Großhändlergarantie und/oder von den Informationen.

6.2 Die vorerwähnten Garantiebestimmungen sind nur in Kraft bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung der gelieferten Sachen und sofern diese verwendet werden gemäß der dem Käufer übergebenen Handbücher und Spezifikationen.

6.3 Jede Garantieverpflichtung entfällt, wenn:
  • der Käufer selbst Änderungen, Reparaturen oder Bearbeitungen in oder an den gelieferten Sachen vornimmt oder vornehmen lässt;
  • der Käufer die gelieferten Sachen für andere als normale Zwecke verwendet;
  • der Käufer die gelieferten Sachen auf unsachgemäße Weise behandelt und/oder gewartet hat;
  • Mängel bei der Lieferung sichtbar waren und der Käufer Snowfall Beads diese Mängel nicht gemäß Artikel 10 mitgeteilt hat;
  • ein Verschleiß vorliegt, der als normal betrachtet werden kann;
  • ein Wasserschaden, Frostschaden, Einfrieren oder eine Verunreinigung vorliegt.
6.4 Die Anwendbarkeit der Garantie liegt im Ermessen von Snowfall Beads.

Artikel 7 Haftung

7.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 6 und ausgenommen im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist Snowfall Beads haftbar, sofern diese Haftung durch die von Snowfall Beads abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, bis zu der vereinbarten Leistung des Versicherers im Versicherungsfall an Snowfall Beads.

7.2 Wenn der Versicherer bei einem Schadensfall von seiner Leistungspflicht befreit ist, beschränkt sich die Haftung von Snowfall Beads auf den Rechnungsbetrag, den der Käufer für die den Schaden verursachenden Sachen bezahlt hat.

7.3 Wenn der Käufer Snowfall Beads nicht rechtzeitig alle Mitarbeit gewährt, Informationen und Auskünfte erteilt, die Snowfall Beads für die Ausführung der Lieferungen für notwendig oder nützlich hält, kann der Käufer bei Nichteinhaltung des Vertrages durch Snowfall Beads niemals einen Schadenersatz von Snowfall Beads fordern oder ein Recht daraus herleiten.

7.4 Snowfall Beads übernimmt keine Gewähr für in der Branche als zulässig erachtete, technisch nicht zu vermeidende Abweichungen in Qualität, Quantität, Farbe, Abmessung und Verarbeitung und dergleichen. Diese Abweichungen geben dem Käufer nicht das Recht, Sachen zu verweigern.

7.5 Snowfall Beads übernimmt niemals die Gewähr für einen Folgeschaden, einschließlich entgangenen Gewinns, erlittenen Verlustes, gemachter Kosten, verfehlter Einsparungen, Verlust von Daten und Schaden durch Betriebsstockung.

7.6 Snowfall Beads übernimmt keine Gewähr für Schäden, verursacht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und/oder Nicht-Mitarbeiter von Snowfall Beads.

7.7 Snowfall Beads bedingt sich alle gesetzlichen und vertraglichen Verteidigungsmittel aus, die zur Abwehr der eigenen Haftung dem Käufer entgegengehalten werden können bezüglich der Mitarbeiter und Nichtmitarbeiter, für deren Verhalten Snowfall Beads nach dem Gesetz haftbar sein könnte. .

Artikel 8 Auflösung

8.1 Jede der Parteien kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn:
  • die Gegenpartei für zahlungsunfähig erklärt wird, ihr Zahlungsaufschub gewährt wird, die Regelung Schuldensanierung für natürliche Personen anwendbar erklärt wird, ein erheblicher Teil ihrer Vermögensbestandteile gepfändet werden oder diese auf eine andere Weise die freie Verfügung über ihr Vermögen verliert;
  • das Unternehmen der Gegenpartei liquidiert oder beendet wird.
8.2 Vor der Auflösung fakturierte Beträge, die sich auf bereits vor der Ausführung des Vertrages gelieferte Sachen und erbrachte Dienstleistungen beziehen, werden im Moment der Auflösung sofort fällig.

Artikel 9 Höhere Gewalt

9.1 Unter höherer Gewalt bei Snowfall Beads wird unter anderem verstanden Nichtlieferung oder nicht fristgemäße Lieferung durch Zulieferanten von Snowfall Beads oder durch andere eingeschaltete Dritte, Krankheit, Personalmangel, Streiks, Betriebsbesetzungen, Transportbehinderungen, Mangel an Grundstoffen und/oder Materialien, Mobilisierung, Belagerungszustand, Unruhen oder Aufruhr, In- oder Exportbehinderungen und andere behördliche Maßnahmen oder Vorschriften, Wasserschaden, Brandschaden, frostbedingter Arbeitsausfall, Betriebsstörungen, Energiestörungen und andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Snowfall Beads liegen. Unter höherer Gewalt wird auch verstanden Störungen in einem (Telekommunikations)Netzwerk oder in einer -verbindung oder in Kommunikationssystemen und/oder wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Website nicht zur Verfügung steht.

9.2 Im Falle höherer Gewalt ist Snowfall Beads berechtigt, die Einhaltung des Vertrages ohne gerichtliches Einschreiten entweder auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert, oder den Vertrag zu beenden, ohne dass Snowfall Beads zur Leistung irgendeines Schadenersatzes oder einer Vertragsstrafe an der Käufer verpflichtet ist.

9.3 Bei Aussetzung der Ausführung einer Bestellung um mehr als 3 Monate ist der Käufer allerdings berechtigt, den Vertrag zu beenden, es sei denn, dass die besonderen Umstände eines Falles eine kürzere Frist rechtfertigen.

9.4 Bei einer Beendigung wie vorerwähnt ist Snowfall Beads berechtigt, die Bezahlung all dessen zu verlangen, was bisher geliefert/erbracht ist und Snowfall Beads ist nicht zur Leistung irgendeines Schadenersatzes oder einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet.

Artikel 10 Prüfung und Reklamation

10.1 Der Käufer hat die Sachen bei Lieferung oder so schnell wie möglich danach zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Reklamationen in Bezug auf sichtbare Mängel werden nur bearbeitet, wenn diese innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Empfang der Sachen Snowfall Beads zur Kenntnis gebracht werden.

10.2 Reklamationen in Bezug auf nicht sichtbare Mängel werden nur bearbeitet, wenn diese innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Snowfall Beads zur Kenntnis gebracht werden.

10.3 Wird die Reklamation durch Snowfall Beads anerkannt, muss Snowfall Beads die nötige Zeit gegeben werden, um die nach Meinung von Snowfall Beads erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Snowfall Beads ist lediglich verpflichtet, wahlweise die reklamierten Sachen kostenlos zu reparieren oder gegen andere zu ersetzen oder den Preis, den der Käufer für die betreffenden Sachen bezahlt hat, dem Käufer zu erstatten.

10.4 Beanstandungen betreffend (Teil)Rechnungen sind Snowfall Beads innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Versanddatum zur Kenntnis zu bringen.

10.5 Nach Verstreichen der oben genannten Fristen wird der Käufer dafür angesehen, die gelieferten Sachen/die erbrachten Dienstleistungen beziehungsweise die Rechnung gebilligt zu haben. Danach wird Snowfall Beads Reklamationen nicht mehr anerkennen.

10.6 Forderungen des Käufers, basiert auf der Äußerung, dass ein von Snowfall Beads geliefertes Produkt einen Mangel im Sinne dieses Artikel enthält, verjähren nach Ablauf 1 (eines) Jahres nach dem Tag der Lieferung.

Artikel 11 Geistiges Eigentum

Alle Rechte auf geistiges und/oder gewerbliches Eigentum, einschließlich unter anderem Urheberrecht, Musterrecht, Patentrecht, Warenzeichenrecht und/oder irgendeines anderen Rechtes, auf alle kraft Vertrag von Snowfall Beads hergestellten und/oder zur Verfügung gestellten Sachen, beruhen ausschließlich bei Snowfall Beads , dessen Zulieferanten oder anderen Berechtigten. Die an den Käufer gelieferten Unterlagen darf der Käufer ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung von Snowfall Beads weder ganz noch teilweise vervielfältigen und/oder veröffentlichen, auf welche Weise auch immer.

Artikel 12 Anwendbares Recht und Regelung von Streitigkeiten

12.1 Streitigkeiten aus Verträgen, die Snowfall Beads geschlossen hat, oder aus deren Ausführung zwischen Snowfall Beads und dem Käufer sowie Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erstinstanzlich ausschließlich dem zuständigen Richter im Landgerichtsbezirk Alkmaar in den Niederlanden vorgelegt, sofern gesetzliche Bestimmungen sich dem nicht widersetzen.

12.2 Verträge zwischen Snowfall Beads und dem Käufer unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den Warenkauf (aus 1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 13 Verschiedenes

13.1 Snowfall Beads ist in De Langeloop 12, 1742 PB Schagen, The Netherlands ansässig und bei der Handelskammer unter Nummer. 51009412eingeschrieben. Die ‘BTW’-(=MwSt.)-Identifizierungsnummer ist NL823042753B01.

13.2 Bitte senden Sie alle Korrespondenz an Snowfall Beads , Witte Paal 332, 1742 LE Schagen, The Netherlands oder an die auf der Internetsite angegebene E-Mail-Adresse.

 
 
 

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*Die durchgestrichenen Preise entsprechen dem bisherigen Preis bei Snowfall Beads